Allgemeine Geschäftsbedingungen der SENDKER GmbH
§ 1 Gegenstand und Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschätsbedingungen ist der Vertrag
über die Tätigkeit der SENDKER GmbH, nachfolgend SENDKER genannt, die diese
auf den Gebieten der Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung, Werbemittlung, Informations- und Präsentationsformen und –Veranstaltungen für
andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt.
Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden
nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Angebote, Preise
Angebote und Preise, die nicht als „Festangebot“ bezeichnet sind, gelten als freibleibend. Ebenso sind (fern)mündliche Angebote und Preise oder via Internet nur dann
verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Die Angebotspreise enthalten
keine Umsatzsteuer, sie gelten ab Sitz von SENDKER und enthalten keine Kosten für
Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen oder sonstiger Übermittlungskosten.
SENDKER behält sich vor, bei spezifischeren Angeboten, die nicht zum Vertragsabschluß führen und denen nicht unerhebliche, konzeptionelle Arbeiten, Berechnungen,
Prüfungen, auftraggeberseitige Änderungswünsche und/oder Reisekosten zu Grunde
liegen, angemessene Aufwandsentschädigungen zu berechnen.
Die in Angeboten von SENDKER genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die
ursprünglichen Anforderungsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 1 Monat
nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber.
§ 3 Präsentationen
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch SENDKER mit
dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Auftraggeber erfolgt, unbeschadet im
Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür
vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Angebote und Kostenvoranschläge
stehen ebenfalls im Eigentum von SENDKER und unterliegen dessen Urheber- und
Nutzungsrecht. Urheber-, Nutzungs-, Eigentumsrechte und gewerbliche Schutzrechte an dem von SENDKER im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorar bei SENDKER.
Der Auftraggeber erhält entsprechende Nutzungsrechte bei vereinbarter Übernahme der Präsentation und vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten
Honorars. SENDKER behält sich auch für den Fall der vereinbarten Übernahme
der Präsenta-tion alle Eigentumsrechte bis zur vollständigen Bezahlung des
hierfür vereinbarten Honorars vor.
§ 4 Abwicklung von Aufträgen
Von SENDKER übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt widerspricht.
Vorlagen, Dateien, Datenträger und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Bilddaten,
Negative, Modelle, Originalillustrationen, Muster und Ähnliches) die SENDKER erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von SENDKER.
§ 5 Treubindung an den Auftraggeber
Die Treubindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet SENDKER zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Die betrifft
insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und
Personen durch SENDKER, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion, des Messebaus, der Veranstaltungstechnik, der Datenprogrammierung, etc. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die
Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers.
§ 6 Media-Aufträge
Aufträge an Werbeträger erteilt SENDKER im Namen und auf eigene Rechnung zu
den für den Auftraggeber günstigsten tariflichen Bedingungen. Die im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe an Werbeträger der Agentur entstehenden Kosten,
trägt im Verhältnis SENDKER der Auftraggeber.
§ 7 Lieferung, Lieferfristen
Die Lieferverpflichtungen von SENDKER sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von SENDKER zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung
(z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt,
trägt der Auftraggeber, soweit nicht ein Verschulden von SENDKER für den Schadenseintritt ursächlich ist.
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungsfristen
(z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
Von SENDKER zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach
Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende
Realisie-rungsmöglichkeit schriftlich von SENDKER bestätigt wird.
Die Veranlassung wettbewerbsrechtlicher Überprüfungen ist nur dann Aufgabe von
SENDKER, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer
hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
Rechnungen sind 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Aufträgen mit einem Gesamtnettowert über 10.000 EUR ist mangels
anderwei-tiger Vereinbarungen die Zahlung fällig ohne jeden Abzug frei Zahlstelle
SENDKER und zwar in Höhe von 50% als Anzahlung direkt nach
Auftragserteilung und 50% nach Mitteilung der Auslieferungsbereitschaft oder
Fertigstellungsanzeige.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist SENDKER berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Kann SENDKER einen
höheren Zinsschaden nachweisen, so kann sie diesen berechnen; der Auftraggeber
ist zur Zahlung dessen verpflichtet.
Bei Exportgeschäften hat der Auftraggeber sämtliche Steuern, Gebühren, Zölle
oder sonstige Abgaben, die im Zusammenhang mit des Erfüllung der Vertrages
erhoben werden zu bezahlen, oder, falls sie von SENDKER in Vorleistung bezahlt
worden sind, SENDKER zu erstatten.
Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen, behalten
wir uns das Eigentum an allen überlassenen Leistungen, Unterlagen und Gegenständen vor.
§ 9 Konkurrenzausschluss Während der Dauer des Projekt- und / oder Agenturvertrages verpflichtet sich der
Auftraggeber im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur
gleichzeitig mit der Beratung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen, es sei denn SENDKER und Auftraggeber haben hierzu eine abweichende,
schriftliche Vereinbarung getroffen.
§ 10 Geheimhaltungspflicht
SENDKER ist zur Geheimhaltung aller bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen
Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet.
Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet
SENDKER diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über
die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
Die Urheberrechte liegen ausschließlich bei SENDKER. Die Nutzungsrechte an den
von SENDKER gelieferten Arbeiten überträgt SENDKER ausschließlich projektbezogen im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d. h., je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Soweit nicht anders vereinbart,
gilt die Nutzungsdauer grundsätzlich für eine Saison, maximal für ein Jahr.
Dies gilt auch für Leistungen (Bilder, Texte, Grafiken, etc.) die SENDKER im Kundenauftrag selbst in Online- und Sozial-Medien einstellt.
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt
oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden
sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei SENDKER.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, medienübergreifend, SENDKER als Urheber mit Web- und / oder Postadresse zu benennen.
SENDKER hat das Recht Abbildungen und alle erbrachten Leistungen für eigene
Werbezwecke zu verwenden, soweit hierdurch nicht die Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen im Sinne des § 9 betroffen ist.
Bei Auftragsvergaben durch SENDKER an Subunternehmer wie z.B. Fotografen,
Grafiker, Messebauer, Texter, Programmierer, etc. übertragen diese die umfänglichen und uneingeschränkten Nutzungsrechte an SENDKER.
§ 12 Gewährleistung, Haftung
Von SENDKER gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen
und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche
Überprüfung oder Mängelanzeige, so gilt eine gelieferte gegenständliche Leistung
oder Präsentation als vertragsgemäß genehmigt, wenn der Auftraggeber nach handelsrechtlichen Vorschriften als Kaufmann aufzufassen ist. SENDKER haftet nicht
für Folgeschäden im Zusammenhang mit einer unterbliebenen Überprüfung oder
Mängelanzeige.
Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn SENDKER, deren
gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Nicht
ausgeschlossen sind jedoch Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der
Erfüllung von Hauptleistungsverpflichtungen aus dem Vertrag. Soweit die Haftung
nicht durch vorgenannte Regelung ausgeschlossen ist, ist sie auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Kaufleuten im Sinne handelsrechtlicher
Vorschriften ist die Haftung auch bei grob- fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragsverpflichtungen durch einfache Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche jeder Art gegenüber Kaufleuten im Sinne handelsrechtlicher Vorschriften sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden
beschränkt. Ausgenommen von Haftungsausschlüssen sind schließlich Schäden bei
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei grobem Verschulden, soweit
es sich bei dem Auftraggeber um eine Privatperson handelt und nicht um Kaufleute
im Sinne handelsrechtlicher Vorschriften. SENDKER haftet, soweit zulässig, nicht,
wenn durch den Vertragsgegenstand oder dessen Verwendung Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand in Münster/Westfalen. Es gilt deutsches Recht.
§ 14 Anwendbares Recht
Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen
Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
§ 15 Schlussbestimmung
Sollte ein Teil der vorstehenden Bedingungen unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Stand: Oktober 2015